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zur Antragstellung

Projektförderung/Promotion of Junior Researchers 2026:

1) Was kann gefördert werden?
Anlauffinanzierung von innovativen Projekten mit entsprechend großer Aussicht auf externe Drittmittelförderung, insbesondere Förderung von qualifizierten NachwuchswissenschaftlerInnen zum Aufbau eigenständiger Forschungsprojekte. Ziel der Förderung soll die Erarbeitung eines größeren Drittmittelantrags sein. Eine Finanzierung der eigenen Stelle ist nicht möglich.

2) Was kann beantragt werden?

  • Sachmittel
  • Investitionsmittel
  • Hilfskräfte
Antragssumme: Maximal 35.000 Euro

Details zu förderfähigen Ausgaben und ihrer Berechnung finden Sie in den FAQ.

3) Dauer der Förderung:
max. 18 Monate
Beginn der Förderung: 01. September 2026

4) Wer kann einen Antrag stellen?
Promovierte NachwuchswissenschaftlerInnen (inkl. JuniorprofessorInnen) an der Universität Tübingen,
  • die nicht der Medizinischen Fakultät angehören,
  • die bis mind. zum Ende der Förderlaufzeit eine Anstellung an der Universität Tübingen haben
  • deren Promotion nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Datum der Promotionsurkunde, Erziehungszeiten werden berücksichtigt).
5) Antragsstellung
Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten:
  1. Ausfüllen der Datenblätter online im elektronischen Antragstool.
    Das System ist ab dem 15. Februar 2026 zu erreichen unter: https://www.antraege-zv.uni-tuebingen.de/.
    Eine einmalige Registrierung ist notwendig.
  2. Hochladen der Vorhabenbeschreibung mit Anlagen (siehe Punkt 6) als ein PDF-Dokument im elektronischen Antragstool.

Abgabefrist: 15. März 2026

6) Hinweise zur Vorhabenbeschreibung (siehe 5.2)
Für den Antrag ist die bereitgestellte Vorlage zu nutzen (https://uni-tuebingen.de/de/63288 unter "Antragstellung").
Das Forschungsvorhaben soll fünf Seiten nicht überschreiten (Literaturverzeichnis ist nicht in
den 5 Seiten inbegriffen). Das Innovative und die Relevanz des Vorhabens sollen im Antrag zum Ausdruck kommen. Der Antrag kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden; für beide Sprachen stehen Vorlagen zur Verfügung. Der Antrag soll so formuliert werden, dass auch fachfremde Personen die Inhalte schnell erfassen können.

Der Vorhabenbeschreibung sind folgende Anlagen beizufügen:
  • tabellarischer Lebenslauf zum wissenschaftlichen Werdegang des Antragstellers/der Antragstellerin
  • Publikationsliste
  • Kurze Stellungnahme des/der betreuenden Professors/in bzw. der Institutsleitung
  • Formular „Erklärung & Informationsblatt“ (im Download-Bereich des Antragstool; zu finden unter folgendem Link, nach Login: https://www.uni-tuebingen.de/de/70536)
    Wichtig: „Erklärung & Informationsblatt“ muss von AntragstellerIn, Institutsleitung und Dekan der zuständigen Fakultät unterschrieben werden.
Die Vorhabenbeschreibung ist mit den Anlagen als ein Dokument über das Elektronische Antragssystem (https://www.antraege-zv.uni-tuebingen.de/) einzureichen.

7) Begutachtung und Auswahlverfahren:
Die Begutachtung und Auswahl erfolgt durch die Kommission für Forschungsfragen der Universität Tübingen. Eine endgültige Entscheidung trifft das Rektorat. Die Antragsstellenden werden Anfang Juli 2026 über die Entscheidung informiert.
Bewertungskriterien:
  • Qualität des wissenschaftlichen Konzepts, Innovation und Originalität des Forschungsthemas
  • Anschlussfähigkeit auf weitere Drittmittelförderung
  • Einbindung und Durchführbarkeit des Projekts (Forschungsumfeld, Zeitplan, Arbeitsprogramm)
  • Qualifikation und Eigenständigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin
    (z. B. belegt durch Publikationen)
  • Einbettung in das wissenschaftliche Umfeld/Kooperationen

Bitte beachten Sie auch die FAQs zur Projektförderung. Eine Beratung im Vorfeld der Antragstellung wird empfohlen.
Kontakt für Beratung:
Dr. Marion Jäger, Dezernat II, Abt. 2.1, (07071 -29 -75078),
E-Mail: marion.jaeger@uni-tuebingen.de
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