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Exploration Funds 2025: Exploration Funds werden für die Identifizierung und Entwicklung neuer Themenfelder bereitgestellt und richten sich primär an die geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen der Universität Tübingen. Im Mittelpunkt sollen Fragestellungen zu Themen stehen, die das Potenzial besitzen, aktuelle oder absehbare gesellschaftliche Debatten maßgeblich zu beeinflussen. Mögliche thematische Kollaborationen mit anderen Fachrichtungen und Forschungsbereichen der Universität (Interdisziplinarität!) werden begrüßt.
Ausschreibung 2025
Die Ausschreibung der Exploration Funds 2025 ist themenoffen. Eine Orientierung an aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen – z.B. unter dem Stichwort Umbrüche – ist willkommen, aber keine Voraussetzung für die Einreichung eines Antrages.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderumfang
Anschubfinanzierung eines Projekts für maximal 3 Jahre in Form von:
- Personalmitteln (1 Postdoc-Stelle E13, 100%, Lehrverpflichtung 4 SWS)
- Sachmitteln (z.B. Hilfskräfte sowie Sach- und Reisekosten für Workshops, Retreats, Seminarreihen etc.)
Doktorand:innenstellen können im Rahmen der Exploration Funds nicht gefördert werden.
Antragsumfang und -aufbau
Für den Antrag ist das bereitgestellte Template zu nutzen. Bevorzugte Sprache ist Englisch. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Deckblatt mit folgenden Angaben: antragstellende Person, Mit-Antragsteller:innen, beantragter Zeitraum (frühester Beginn vsl. Juli 2025), beantragte Gesamtsumme, Angabe darüber, ob der Antrag so oder in ähnlicher Form bereits eingereicht wurde, sowie ein Abstract (max. 100 Wörter)
- Beschreibung des Vorhabens (Forschungsfeld und Forschungsfragen sowie theoretische und methodische Orientierung), ggf. unterteilt nach Teilprojekten oder Work Packages (max. 8 Seiten)
- Literaturverzeichnis (im Antrag zitierte Quellen)
- Schematische Darstellung des Projektablaufs
- Ausführlicher Finanzplan in Tabellenform mit Begründung für die beantragten Mittel
- Eine Liste von weiteren beteiligten Forschenden
- Anhang: Kurz-CVs der (mit-)antragstellenden Personen mit Publikationslisten unter Kennzeichnung von mind. 5 für das Projekt relevanten Veröffentlichungen
Der Antrag soll zu folgenden Fragen Stellung nehmen (zugleich Kriterien für die Begutachtung)
1. Was ist der Mehrwert des Projekts und eines möglichen Folgeprojekts für die geistes- und sozialwissenschaftliche Profilbildung der Universität Tübingen?
2. Welche gesamtgesellschaftliche Relevanz und Aktualität weist das Projekt auf?
3. In welcher Form schließt das Projekt an aktuelle wissenschaftliche Debatten an?
4. Wie begründet sich die Eignung der/des Antragstellenden, das Projekt erfolgreich umzusetzen (z.B. durch Vorarbeiten, Publikationen usw.) sowie es zu einem (größeren) Drittmittel-Projektantrag auszuarbeiten (z.B. Verbundprojekt, SFBs)?
5. Vernetzungspotenzial: Welche Strukturen sind bereits vorhanden, welche geplant (inneruniversitär, national, international)?
6. Wie soll die mittel- bzw. langfristige Perspektive des Projektes gesichert werden? Welche Anträge auf (Drittmittel-)Förderungen sind konkret geplant? Begründen Sie das Potenzial Ihres Vorhabens auf eine Drittmittelförderung.
Begutachtung
Die Projektanträge werden zunächst durch das Team der Exzellenzstrategie auf Vollständigkeit und formale Kriterien geprüft. Alle Anträge, die formal den Anforderungen entsprechen, werden anschließend durch externe Wissenschaftler:innen begutachtet. Auf Grundlage der Gutachten spricht das Advisory Board for the Humanities eine Förderempfehlung aus, die letztendliche Förderentscheidung trifft das Rektorat.
Fristen
Bewerbungsfrist: 31. Januar 2025
Projektbeginn: Ab Mitte 2025
Bewerbung
Die Anträge sind über die Antragsdatenbank der Universität einzureichen. Der Antrag ist in einem PDF-Dokument einzureichen. Unvollständige Anträge können nicht zur Begutachtung freigegeben werden.
Kontakt und Beratung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Jan Middendorf (76456) aus dem Team der Exzellenzstrategie oder schreiben Sie eine E-Mail an exu@uni-tuebingen.de
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