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Innovation Grants Geistes- und Sozialwissenschaften 2026: Die Innovation Grants in den Geistes- und Sozialwissenschaften bieten jungen Nachwuchswissen-schaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, den Übergang von der Theorie zur praktischen Anwendung der eigenen Forschung zu realisieren. Sie bieten damit die Möglichkeit, Alternativen zur universitären Karriere zu sondieren. Es soll das Ziel sein, die in der Dissertation gewonnen Erkenntnisse, gerne auch gemeinsam mit außeruniversitären Partnern, in innovative und anwendungsorientierte Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte zu überführen, um so den Transfer in die Gesellschaft zu vollziehen.

Denkbar ist z.B. die Entwicklung von innovativen:
• Webtools im Kontext der Digital Humanities
• Museumsprogrammen, digitalen Ausstellungen
• Pädagogischen Konzepten, e-Learning-Materialien, Konzepten für Erwachsenenbildung, Schul-büchern, Lehrmodulen für interkulturelle Kompetenz
• Konzepten zur Flüchtlingshilfe
• Konzepten zur Politik- und Wirtschaftsberatung (Benchmark– und Vergleichsanalysen, Fallstudien, Erstellung von Kommunikationsplänen für bestimmte Zielgruppen etc.)
• Konzepte mit gesellschaftlicher Relevanz

Am Ende der Förderperiode soll ein konkretes Ergebnis in Form eines Programms, Tools, Bildungsplans, Beratungskonzepts etc. vorliegen, welches im Rahmen einer wirtschaftlichen Partnerschaft mit Industriebetrieben, öffentlichen Trägern, ehrenamtlichen Gesellschaften oder Ähnlichem entwickelt worden ist.

Förderumfang:
Die Innovation Grants werden für maximal 24 Monate bewilligt. Danach muss das Projekt beendet sein bzw. extern zur Anwendung gebracht werden. Es werden Mittel sowohl für die Stelle der Antragstellerin/des Antragstellers als auch für studentische Aushilfen und Sachmittel zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung:
Die Antragstellung darf frühestens sechs Monate vor bzw. maximal drei Jahre nach der Disputation erfolgen. Das Projekt ist innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung zu beginnen, ansonsten erlischt die Förderung. Da es sich um ein Postdoc-Förderprogramm handelt, kann die Förderung erst begonnen werden, wenn das Promotionsverfahren mit dem Erhalt der Urkunde offiziell abgeschlossen ist.
Antragsberechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden sowie PostDocs, die Mitglieder bzw. Angehörige der Universität sind, sofern diese auch an der Universität verortet sind .
Die Durchführung des Projektes sowie die Finalisierung der Transferleistung müssen an der Universität Tübingen erfolgen und dürfen (mit Ausnahme von An-Instituten) nicht an einer anderen Einrichtung durchgeführt werden.
Der Antrag muss von einer Professorin/einem Professor bezüglich der Unterbringung und der Infrastruktur unterstützt werden. Die Innovation Grants sind ein personenbezogenes und kein projektbezogenes Förderprogramm, d.h. bei einem eventuellen Weggang der geförderten Person von der Universität Tübingen erlischt die Förderung durch den Innovation Grant.


Antragsumfang:
Max. sechs Seiten:
• Deckblatt mit Titel, Name und Institut, Kontaktdaten
• Detaillierte Beschreibung des Projekts und der geplanten Umsetzung der aus der Dissertation erzielten Ergebnisse in innovative und anwendungsorientierte Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte. Bitte definieren Sie das Ziel Ihres Vorhabens genau und stellen sie die Relevanz und den Nutzen des Projekts heraus. Bitte benennen Sie außerdem externe Partner.
• Zeitplan für die Durchführung des Projektes mit Meilensteinen
• Finanzplan für den Bewilligungszeitraum
• Darstellung einer möglichen Anschlussfinanzierung, falls zutreffend (ext. Förderprogramme,…) oder weiterführende Perspektiven des Projektes.

Annex:
• Zusammenfassung des Projektes, geplante Maßnahmen, Innovationspotential des Projektes; dies ist zur Veröffentlichung vorgesehen - bitte sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch einreichen
• Lebenslauf und Publikationsliste
• Ein Unterstützungsschreiben der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors inkl. Bestätigung der Unterbringungsmöglichkeit und Infrastruktur während der Projektlaufzeit.
• Ein weiteres Unterstützungsschreiben von Fakultätsmitgliedern oder Kooperationspartnern
• Bei Kooperationen mit Unternehmen dokumentiertes ernsthaftes Interesse an dem Projekt (z.B. Letter of Intent, laufende Kooperationsverhandlung, Kooperationsvertrag),
• Formular: „Erklärung und Informationsblatt“, herunterzuladen in der Antragsdatenbank, unterschrieben von Institutsleiter/in und Dekan/in.

Falls eine Ausgründung geplant ist, wird ein Businessplan von etwa 5 Seiten Umfang gefordert, der ebenfalls dem Anhang beizulegen ist. Hinweise für die erfolgreiche Erstellung eines Businessplans finden Sie etwa unter: https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Businessplan/inhalt.html
bzw. im Downloadbereich der BIOPRO (Gründerhandbuch): https://www.bio-pro.de/angebot/publikationen
Darüber hinaus bietet die Wirtschaftskoordination der Universität Tübingen im Vorfeld der Bewerbung eine Beratung an: https://wirtschaftskoordination.de/de
Es wird dringend geraten, vom Beratungsangebot im Vorfeld Gebrauch zu machen. Alle Anträge werden nach Eingang einer formalen Prüfung durch die Wirtschaftskoordination unterzogen (eligibility check). Sollte im Antrag der Transferaspekt nicht ausreichend berücksichtigt werden, wird der Antrag nicht zur Begutachtung weitergereicht.

Auswahlverfahren:
Alle Anträge werden von fachlich kompetenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Hochschul- und Wirtschaftsbereich begutachtet. Die Mittel werden in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben, um sicherzustellen, dass die Projekte über innovatives Potential und Realisierungschancen verfügen. Die Vergabe erfolgt über das Rektorat.

Kriterien für die Vergabe sind:
• Innovationsgehalt des Antrags
• Durchführbarkeit, unternehmerische Eignung,
• Perspektiven für die Realisierung und Nachhaltigkeit des Projektes
• Wissenschaftliche Qualität: Relevanz, Originalität und Aktualität des Vorhabens

Bewerbungsverfahren:
• Halbjährliche Ausschreibung
• Freischaltung der elektronischen Datenbank zur Einreichung der Bewerbung: 01.02. und 01.08.
• Bewerbungsfristen sind jeweils der 28.02. und der 31.08. eines jeden Jahres.
• Start der Finanzierung: spätestens sechs Monate nach Bewilligung durch die Forschungs-kommission und das Rektorat.

Wir bitten dringend um Beachtung der Bewerbungsfristen! Bis zum entsprechenden Datum sollten alle erforderlichen Schreiben und Formulare mit Originalunterschriften vorliegen und zusätzlich zum Hochladen in der Antragsdatenbank in Papierform bei uns eingereicht werden.

Kontaktadresse zur Einreichung der Anträge:
Die Anträge sind in der elektronischen Datenbank hochzuladen (siehe https://www.antraege-zv.uni-tuebingen.de/) sowie in Form einer schriftlichen Ausfertigung einzureichen bei Frau Dr. Nora von Ameln, Zentrale Verwaltung, Dez. II, Rümelinstr. 32. Als Ansprechpartner für Fragen steht Ihnen die Wirtschaftskoordination zur Verfügung. Mail: wirtschaftskoordination@uni-tuebingen.de, Tel. 07071/29-76812.

Hier kommen Sie zur Kurzvorstellung der aktuell geförderten Projekte:

https://wirtschaftskoordination.de/de/innovation-grants/aktuelle-projekte/





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